Rechtsprechung
BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuwendung eines Grundstücks als Erbeinsetzung; Zuwendung eines Grundstücks als Anordnung eines Vermächtnisses; Prüfung der Auslegung eines Testaments durch das Beschwerdegericht ; Einsetzung zum Alleinerben durch Zuwendung eines Grundstücks, das den wesentlichen Teil des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 133, § 2087, § 2088
Testamentsauslegung bei Verfügung über wesentlichen Vermögensteil und Vorbehalt bezüglich ausländischem Vermögen
Verfahrensgang
- AG Garmisch-Partenkirchen, 07.07.1995 - VI 22/93
- LG München II, 07.03.1997 - 6 T 6562/97
- BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 862
- Rpfleger 1998, 201
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Auszug aus BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97
Dabei ist von den Vorstellungen auszugehen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung von der voraussichtlichen Zusammensetzung seines Nachlasses hatte (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248; BayObLG NJW-RR 1995, 904/905). - BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90
Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament
Auszug aus BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97
Die Annahme der gesetzlichen Erbfolge beruht auf einer fehlerhaften Auslegung des Testaments durch das Beschwerdegericht (zum Prüfungsmaßstab vgl. BayObLGZ 1991, 173/176). - BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments
Auszug aus BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97
Dabei ist von den Vorstellungen auszugehen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung von der voraussichtlichen Zusammensetzung seines Nachlasses hatte (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248; BayObLG NJW-RR 1995, 904/905). - BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
Auszug aus BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97
1 Z 81/85">FamRZ 1986, 728/731 und 1993, 854/855; Palandt/Edenhofer BGB 56. Aufl. § 2087 Rn. 6).
- BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99
Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft
Die Auslegung der Testamente vom 18.12.1962 und 29.4.1965 in diesem Sinn ist möglich und auch naheliegend, da dieses Anwesen wertmäßig den größten Teil des Nachlasses darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und 1998, 862/863;… Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2087 Rn. 2 f.) und ausweislich der Niederschrift über die Nachlaßverhandlung alle Beteiligten die Verfügung in diesem Sinn verstanden haben (vgl. zur Bedeutung dieses Umstands BGH NJW 1986, 1812/1813).